AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SportsRent Cologne

1. Allgemeine Bestimmungen

 
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Fahrzeugen zwischen der SportsRent Cologne und dem Mieter.
1.2. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden von Sports Rent Cologne ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
1.3. Neben den in diesen AGB enthaltenen Regelungen können im Mietvertrag individuelle Bedingungen und Vereinbarungen festgelegt werden, die im Zweifel vorrangig gelten.
 

2. Mietvoraussetzungen

 
2.1. Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und über einen seit mindestens zwei Jahren gültigen Führerschein der Klasse B (oder einer gleichwertigen Klasse) verfügen.
2.2. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Fahrzeugübergabe folgende Dokumente im Original vorzulegen:
•Gültiger Personalausweis 
•Gültiger Führerschein
2.3. Das Fahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag eingetragenen Fahrer genutzt werden.
2.4. Nur eingetragene Fahrer sind über SportsRent Cologne versichert. Eine Nutzung des Fahrzeugs durch nicht eingetragene Fahrer ist untersagt und führt zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.
 

3. Anzahlung und Stornierung

 
3.1. Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu leisten.
3.2. Die Anzahlung entfällt, wenn der Mieter die Miete nicht antritt. In diesem Fall ist der Mieter nicht berechtigt, die Anzahlung zurückzufordern.
3.3. Eine Stornierung der Miete ist ausgeschlossen. Die verbleibenden 50 % des Mietpreises sind bei Fahrzeugübergabe fällig, unabhängig davon, ob der Mieter das Fahrzeug in Anspruch nimmt.
 

4. Kaution

 
4.1. Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrzeugübergabe eine Kaution in Höhe von 1.000 € in bar oder per EC-/Kreditkarte zu hinterlegen.
4.2. Die Kaution dient zur Sicherung von Ansprüchen von SportsRent Cologne aus dem Mietverhältnis und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet.
4.3. Im Falle von Schäden oder Verstößen gegen die Mietbedingungen wird die Kaution einbehalten, bis der Schaden oder die Forderung abschließend geklärt ist.
 

5. Kilometerregelung

 
5.1. Die im Mietvertrag festgelegte Kilometeranzahl ist verbindlich.
5.2. Mehrkilometer müssen vorab gebucht werden, um die im Mietvertrag vereinbarten günstigeren Preise zu gewährleisten.
5.3. Nicht vorab gebuchte Mehrkilometer werden zu einem höheren Kilometerpreis gemäß Preisliste abgerechnet.
 

6. Fahrzeugnutzung

 
6.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten.
6.2. Es ist untersagt, das Fahrzeug:
•An nicht eingetragene Dritte weiterzugeben,
•Für motorsportliche Zwecke, Offroad-Fahrten oder illegale Aktivitäten zu nutzen,
•Unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln zu führen.
 

7. Haftung und Versicherung

 
7.1. SportsRent Cologne bietet eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug an. Diese gilt ausschließlich für die im Mietvertrag eingetragenen Fahrer.
7.2. Der Mieter haftet für Schäden, die durch nicht eingetragene Fahrer verursacht werden, in voller Höhe.
7.3. Im Falle eines Unfalls oder Schadens am Fahrzeug ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Kontakt mit SportsRent Cologne aufzunehmen und die notwendigen Versicherungsunterlagen auszufüllen.
 

8. Rückgabe des Fahrzeugs

 
8.1. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben.
8.2. Bei verspäteter Rückgabe wird eine zusätzliche Tagesmiete berechnet.
8.3. Das Fahrzeug muss in einem sauberen Zustand und mit dem gleichen Tankfüllstand wie bei Übergabe zurückgegeben werden.
 

9. Zusätzliche Vereinbarungen

 
9.1. Der Mietvertrag kann ergänzende oder abweichende Bedingungen enthalten, die individuell zwischen SportsRent Cologne und dem Mieter vereinbart werden. Diese haben Vorrang vor den Bestimmungen der AGB, soweit sie ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten sind.
 

10. Schlussbestimmungen

 
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln.
 
Stand: 15.01.2025

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